Förderpreis für wissenschaftliche Studien
Preisbestimmungen
- Der „Förderpreis für wissenschaftliche Studien“ des Heimatvereins Düsseldorf Jonges e.V. ist eine Auszeichnung zur Anerkennung, Förderung, Unterstützung und Würdigung besonderer aktueller wissenschaftlicher Studien mit starkem Bezug zur Stadt Düsseldorf. Der Preis ist für hervorragende wissenschaftliche Arbeiten über ein Düsseldorfer Thema vorgesehen.
- Der Preis, der von den Düsseldorfer Jonges e.V. ausgeschrieben und alle zwei Jahre vergeben wird, besteht in einer vom Baas und von zwei Vizebaasen der Düsseldorfer Jonges e. V. unterzeichneten Urkunde und einer Prämie von 3.000 Euro.
- Die eingereichten Arbeiten haben folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
a. Die Arbeiten müssen auf eigenen wissenschaftlichen Leistungen und Erkenntnissen beruhen und eine anerkennenswerte wissenschaftliche Leistung darstellen.
b. Die Arbeit muss im Jahr 2018 oder 2019 abgeschlossen worden sein.
c. Falls eine Arbeit auch zu einer anderen Ausschreibung eingereicht ist oder wird, haben das die Einsendenden im Einzelnen anzugeben.
d. Die Arbeiten sind in drei Exemplaren einzureichen. Bei englischsprachigen Arbeiten muss eine ausführliche deutsche Zusammenfassung beigefügt sein.
- Es kann auch ein Beitrag einer Gemeinschaftsarbeit vorgelegt werden. Der Beitrag muss in der Arbeit gesondert erkennbar sein. Eine Erklärung der Mitautoren- oder autorinnen über Art und Umfang des Anteils des Bewerbers oder der Bewerberin ist beizufügen.
- Die Arbeiten sind an die Geschäftsstelle des Heimatvereins der DüsseldorferJonges e.V., Mertensgasse 1, 40213 Düsseldorf einzusenden. Der Schlusstermin der Einsendung ist der 31. Juli 2019. Maßgeblich ist das Datumdes Poststempels. Die Preis-Verleihung erfolgt auf einem Heimatabend im 2. Halbjahr des Jahres 2019
- Über die Verleihung des Preises entscheidet nach Anhörung von Fachvertretern und/oder Fachvertreterinnen der jeweiligen Universität ein fünfköpfiges Auswahlgremium, dem der Baas der Düsseldorfer Jonges und die Rektorin der Heinrich-Heine-Universität als Vorsitzende, der Sonderbeauftragte der Düsseldorfer Jonges als geschäftsführendes Mitglied, sowie ein weiterer Dozent oder eine weitere Dozentin der HHU und eine Fachgutachterin oder ein Fachgutachter einer Düsseldorfer Hochschule angehören.
- Für jede eingereichte Arbeit soll sich ein neutraler Fachvertreter oder eine neutrale Fachvertreterin der jeweiligen Hochschule gegenüber dem Auswahlgremium zur Frage der anerkennenswerten wissenschaftlichen Leistung gutachterlich äußern. Weitere Fachvertretende können erforderlichenfalls herangezogen werden.
- Das Auswahlgremium kann den Preis auf mehrere Bewerber oder Bewerberinnen aufteilen oder von einer Vergabe absehen. Die Entscheidungen des Auswahlgremiums sind nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Der Sonderbeauftragte der Düsseldorfer Jonges gibt die Preisverleihung, die im Mittelpunkt eines Heimatabends stehen soll, in den Medien bekannt. Außerdem werden Autor und Titel der preisgekrönten Arbeit der Tages- und Fachpresse zur Veröffentlichung übermittelt.
- Die Düsseldorfer Jonges archivieren ein Exemplar der preisgekrönten Arbeit mit dem Gutachten. Ebenfalls jeweils ein Exemplar der Arbeit sollen die Rektorin der Hochschule sowie die Universitäts-Bibliothek der HHUD erhalten.
- Diese Fassung der Bestimmungen wurde einstimmig vom Geschäftsführenden Vorstand in der Sitzung am 17. Dezember 2018 beschlossen und tritt mit diesem Datum in Kraft.
Düsseldorf, den 17. Dez 2018
Wolfgang Rolshoven
(Baas)
Dr. Reinhold Hahlhege
(Vizebaas)
Verfügbare Downloads:
Richtlinien Förderpreis Wissenschaft |
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