PREIS DER DÜSSELDORFER JONGES FÜR KINDESWOHL

Der Preis für Kindeswohl ist ein Gemeinschafts-Preis der Düsseldorfer Jonges mit der Stiftung Kinderhospiz Regenbogenland. Es ist eine besondere Auszeichnung zur Anerkennung, Förderung, Unterstützung und Würdigung von Personen, die sich in Wissenschaft und Forschung, aber auch im täglichen Leben besonders um das Kindeswohl verdient gemacht haben. Mit Kindeswohl wird ein Rechtsgut aus dem deutschen Familienrecht und aus der EU-Grundrechtscharta bezeichnet, welches das gesamte Wohlergehen eines Kindes oder Jugendlichen sowie seine gesunde Entwicklung umfasst. Der Preis soll postum an Frau Prof. Dr. Elisabeth Trube Becker verliehen und stellvertretend von Prof. Dr. med. Stefanie Ritz-Timme, Direktorin des Instituts für Rechtsmedizin im Universitätsklinikum Düsseldorf, entgegengenommen werden.

Begründung:
Elisabeth Trube-Becker hat sich weltweit als eine der ersten Wissenschaftler*innen systematisch mit dem Thema Kindesmisshandlung (und hierbei insbesondere mit dem Schütteltrauma) befasst und dabei auch den Kontext des sozialen Umfeldes der Kinder mit in den Blick genommen. Die Rechtsmedizinerin Elisabeth Trube-Becker, geb. Jan. 1919 in Düsseldorf; gestorben am 1. Febr. 2021 in Neuss) forschte und lehrte an der HHU Düsseldorf und war zeitlebens eine engagierte Vorkämpferin für die Menschenrechte der Kinder und gegen das Dunkelfeld der Kindesmisshandlung.

Die Verleihung des Preises wird in enger Kooperation mit dem Rektorat der Heinrich-Heine-Universität alle zwei Jahre verliehen. Er besteht aus einer vom Baas und dem Vorsitzenden der Stiftung Kinderhospiz Regenbogenland unterzeichneten Urkunde sowie einer Prämie von EUR 15.000, die jeweils von beiden Partnern zur Hälfte getragen wird. Die Preisverleihung erfolgt, wenn möglich, im Haus der Universität. Bewerberinnen und Bewerber für eine Auszeichnung können vom Vorstand der Düsseldorfer Jonges und vom Vorstand der Stiftung Kinderhospiz Regenbogenland oder von einer Lehrenden oder einem Lehrenden vorgeschlagen werden. Dem Vorschlag ist eine schriftliche Begründung beizufügen.

Über die Verleihung des Preises entscheidet nach Anhörung von Fachvertreterinnen bzw. Fachvertretern ein dreiköpfiges Auswahlgremium. Diesem Gremium gehört der Baas (Präsident) der Düsseldorfer Jonges, der/die Vorsitzende der Stiftung Kinderhospiz Regenbogenland sowie der/die Rektor*in der Heinrich-Heine-Universität an.
Das Auswahlgremium kann den Preis auf mehrere Bewerberinnen oder Bewerber aufteilen oder auch ganz von einer Vergabe absehen.
Die Entscheidungen des Auswahlgremiums sind nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Das Gremium gibt Datum und Ort der Preisverleihung bekannt. Bei der Preisverleihung stellt die Preisträgerin ihre bzw. der Preisträger seine Arbeit vor. Eine Teilnahme ist zwingend erforderlich, sonst verfällt der Preis.
Die Preisverleihung wird der Tages- und Fachpresse sowie anderen geeigneten Medien (Rundfunk, Fernsehen, Internet, Social Media etc.) zur Veröffentlichung übermittelt bzw. bekanntgemacht.
Der Preis kann auch ohne Beteiligung der Heinrich-Heine-Universität vergeben werden, wenn ein Beschluss des zweiköpfigen Gremiums vorliegt. Damit soll die Möglichkeit gegeben sein, Wissenschaftler zu ehren, die sich um die Heimatstadt Düsseldorf verdient gemacht haben, auch wenn sie kein Studium an der Heinrich-Heine-Universität absolviert oder dort gelehrt haben.
Diese Fassung der Bestimmungen wurde einstimmig vom zweiköpfigen Gremium in der Sitzung am 28.Sept.2021 beschlossen und tritt mit diesem Datum in Kraft.

Düsseldorf, den 28. Sept.2021

Wolfgang Rolshoven
Baas der Düsseldorfer Jonges

Norbert Hüsson
Vorsitzender Stiftung
Kinderhospiz Regenbogenland

Verfügbare Downloads

Preisträgerin des Jahres 2022:

Prof. Dr. Elisabeth Trube Becker


Preisträgerin des Jahres 2024:

Herbert Reul,

Minister des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen